Wie lange dauert eine Gutachtenerstellung?
Wir sind auf die Zuarbeit verschiedener Behörden angewiesen, weshalb fixe Fertigstellungstermine nicht vereinbart werden können. Nach Auftragsvergabe fordern wir die wertermittlungsrelevanten Unterlagen bei den zuständigen Behörden an. Nach deren vollständigen Vorliegen vereinbaren wir die Ortsbesichtigung. Anschließend erstellen wir das Gutachten. In der Regel ist die Fertigstellung innerhalb von 2 bis 3 Monate nach Vorliegen der wertermittlungsrelevanten Unterlagen zu erwarten.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Das ist abhängig vom Einzelfall und den zu berücksichtigenden Besonderheiten. Wesentliche Eingangsdaten, wie beispielsweise der aktuelle Bebauungsplan oder die Auskunft über bereits erhobene Anliegerbeiträge, müssen behördlich und aktuell erteilt werden. Wir erledigen die Beschaffung der meisten Unterlagen in Vollmacht. Eigene Behördengänge unserer Auftraggeberinnen und Auftraggeber sind nicht vorzunehmen. Die Bereitstellung von Unterlagen durch die Auftraggeberinnen und Auftraggeber beschränkt sich deshalb in den meisten Fällen auf wenige, den Eigentümerinnen und Eigentümern vorliegende Dokumente, wie Mietverträge oder Energieausweise.

Was kostet die Erstellung eines Gutachtens?
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erfolgt unsere Honorierung in Anlehnung an die jeweils aktuelle Honorarempfehlung des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e. V. (BVS). Nebenkosten werden mit pauschal 150 € zzgl. MwSt. vereinbart. Amtliche Gebühren, Gebühren von Datendienstleistern, Gebühren für Vergleichspreise, Lizenzgebühren für Kartenmaterial etc. werden in Höhe der jeweils anfallenden Kosten berechnet.

Für die Erstellung eines Gutachtens über ein durchschnittliches Einfamilienhaus oder einer durchschnittlichen Eigentumswohnung beträgt das Honorar ca. 3.000 € bis 4.000 € inkl. MwSt.

BVS-Honorarrichtlinie
BVS-Honorarrichtlinie_Fassung_2022_2.pdf
PDF-Dokument [806.5 KB]

In welchen Regionen können Gutachten erstellt werden?
Unser hauptsächliches Tätigkeitsgebiet sowie unsere besondere Expertise betrifft das südliche Bayern, im speziellen die Region Ulm-Augsburg-München und das Allgäu sowie den Großraum Regensburg. Unsere Expertise in der Bewertung gewerblicher Objekte ist deutschlandweit gefragt. Für die Bewertung von Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen außerhalb unseres hauptsächlichen Tätigkeitsgebiets, verweisen wir auf die Sachverständigenrolle der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer. Gerne empfehlen wir ggf. auch auf sachverständige Kollegen unseres Vertrauens.

Ist auch die Erstellung von Kurzgutachten oder die Mitteilung von Circa-Werten vor Fertigstellung möglich?
Wir erstellen ausschließlich Vollgutachten i.S. des § 194 BauGB. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger haften wir für die von uns getätigten Ergebnisse und sind u.a. darauf vereidigt unabhängig zu agieren. Dafür sind in jedem Einzelfall umfangreiche Prüfungen und Marktrecherchen notwendig die in einem Kurzgutachten nicht abgebildet werden können. Der Verkehrswert steht immer am Ende eines Prozesses, dem zahlreiche Eingangsdaten zugrunde liegen. Diese müssen erhoben, recherchiert und interpretiert werden. Eine Aussage über den Verkehrswert vor Beendigung dieser Tätigkeiten ist unseriös und wird von uns deshalb grundsätzlich nicht getätigt.

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Martin Hirsch

Germaringer Str. 12a

87666 Pforzen

Tel.: 08346 9219728

Fax.: 08346 9219729

Mobil: 0151 17085934

Zweigniederlassung:

Mossendorferstraße 10a

93133 Burglengenfeld

Tel.: 09471 808743

Fax.: 09471 808744

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Martin Hirsch

Anrufen

E-Mail

Anfahrt