Wie lange
dauert eine Gutachtenerstellung?
Wir sind auf die Zuarbeit verschiedener Behörden angewiesen, weshalb fixe Fertigstellungstermine nicht vereinbart werden
können. Nach Auftragsvergabe fordern wir die wertermittlungsrelevanten Unterlagen bei den zuständigen Behörden an. Nach deren vollständigen Vorliegen vereinbaren wir die Ortsbesichtigung.
Anschließend erstellen wir das Gutachten. In der Regel ist die Fertigstellung innerhalb von 3 bis 6 Monate nach Auftragserteilung zu erwarten.
Die Bearbeitungszeiten ergeben sich u.a. durch teilweise sehr lange Bearbeitungszeiten für Auskünfte und die Bereitstellung von wertermittlungsrelevanten Unterlagen durch Behörden, die in Einzelfällen auch 2 Monate übersteigen können.
Welche
Unterlagen werden benötigt?
Das ist abhängig vom Einzelfall und den zu berücksichtigenden Besonderheiten. Wesentliche
Eingangsdaten, wie beispielsweise der aktuelle Bebauungsplan oder die Auskunft über bereits erhobene Anliegerbeiträge, müssen behördlich und aktuell erteilt werden. Wir erledigen die Beschaffung der
meisten Unterlagen in Vollmacht. Eigene Behördengänge unserer Auftraggeberinnen und Auftraggeber sind nicht vorzunehmen. Die Bereitstellung von Unterlagen durch die Auftraggeberinnen und Auftraggeber
beschränkt sich deshalb in den meisten Fällen auf wenige, exklusiv den Eigentümerinnen und Eigentümern vorliegende Dokumente, wie Mietverträge oder Energieausweise.
Was kostet die
Erstellung eines Gutachtens?
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erfolgt unsere Honorierung in Anlehnung an die jeweils
aktuelle Honorarempfehlung des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS). Unsere Gutachten unterliegen der Haftung, weshalb das Honorar in
Abhängigkeit des ermittelten Wertes berechnet wird.
Hinzu kommen Nebenkosten, Auslagen sowie Gebühren von Behörden und Dienstleistern.
In welchen Regionen können
Gutachten erstellt werden?
Unser hauptsächliches Tätigkeitsgebiet sowie unsere besondere Expertise betrifft das
südliche Bayern, im speziellen die Region Ulm-Augsburg-München und das Allgäu sowie den Großraum Regensburg. Unsere Expertise in der Bewertung gewerblicher Objekte ist deutschlandweit gefragt. Für
die Bewertung von Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen außerhalb unseres hauptsächlichen Tätigkeitsgebiets, verweisen wir auf die Sachverständigenrolle der jeweils zuständigen Industrie- und
Handelskammer. Gerne empfehlen wir ggf. auch auf sachverständige Kollegen unseres Vertrauens.
Ist auch die Erstellung von Kurzgutachten oder die Mitteilung von Circa-Werten vor Fertigstellung
möglich?
Wir erstellen ausschließlich Vollgutachten i.S. des § 194 BauGB. Als öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger haften wir für die von uns getätigten Ergebnisse und sind u.a. darauf vereidigt unabhängig zu agieren. Dafür sind in jedem Einzelfall umfangreiche Prüfungen und Marktrecherchen
notwendig die in einem Kurzgutachten nicht abgebildet werden können. Der Verkehrswert steht immer am Ende eines Prozesses, dem zahlreiche Eingangsdaten zugrunde liegen. Diese müssen erhoben,
recherchiert und interpretiert werden. Eine Aussage über den Verkehrswert vor Beendigung dieser Tätigkeiten ist unseriös und wird von uns deshalb grundsätzlich nicht
getätigt.
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